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Homeoffice nach der Corona-Pandemie

Homeoffice nach der Corona-Pandemie

Fachbeitrag
Privates Individualarbeitsrecht
A. Einleitung

Das Homeoffice hat während Covid an Bedeutung gewonnen, durch die zeitweise bundesrätlich angeordnete Homeoffice-Pflicht wurde Homeoffice auch in Berufen und in Branchen eingesetzt, welche das Arbeiten von zu Hause bis dahin kaum kannten (Behörden, Lehrpersonen, kleinere Finanzinstitute usw.).

Auch ohne angeordnete Homeoffice-Pflicht und post-covid wird Homeoffice für zahlreiche Arbeitgeberinnen und ihre Mitarbeitenden ein fester Bestandteil des Berufsalltags bleiben. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den entsprechenden Voraussetzungen auseinander, wirft einen Blick auf den Umgang mit Homeoffice bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen und fasst abschliessend in einer Checkliste die wesentlichen Regelungspunkte zusammen.

B. Definition und gesetzliche Regelung

Homeoffice ist in den Bestimmungen von Art. 319 ff. OR über das Einzelarbeitsverhältnis nicht definiert. Abzugrenzen ist es von der in Art. 351 ff. OR geregelten Heimarbeit, wo das Erbringen handwerklicher Tätigkeiten der Arbeitnehmenden zur Herstellung eines bestimmten Arbeitserzeugnisses nach den Vorgaben der Arbeitgeberin im...

iusNet AR-SVR 26.07.2022

 

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