Homeoffice nach der Corona-Pandemie
Homeoffice nach der Corona-Pandemie
Homeoffice nach der Corona-Pandemie
Das Homeoffice hat während Covid an Bedeutung gewonnen, durch die zeitweise bundesrätlich angeordnete Homeoffice-Pflicht wurde Homeoffice auch in Berufen und in Branchen eingesetzt, welche das Arbeiten von zu Hause bis dahin kaum kannten (Behörden, Lehrpersonen, kleinere Finanzinstitute usw.).
Auch ohne angeordnete Homeoffice-Pflicht und post-covid wird Homeoffice für zahlreiche Arbeitgeberinnen und ihre Mitarbeitenden ein fester Bestandteil des Berufsalltags bleiben. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den entsprechenden Voraussetzungen auseinander, wirft einen Blick auf den Umgang mit Homeoffice bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen und fasst abschliessend in einer Checkliste die wesentlichen Regelungspunkte zusammen.
B. Definition und gesetzliche RegelungHomeoffice ist in den Bestimmungen von Art. 319 ff. OR über das Einzelarbeitsverhältnis nicht definiert. Abzugrenzen ist es von der in Art. 351 ff. OR geregelten Heimarbeit, wo das Erbringen handwerklicher Tätigkeiten der Arbeitnehmenden zur Herstellung eines bestimmten Arbeitserzeugnisses nach den Vorgaben der Arbeitgeberin im...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.