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Verletzung der Treuepflicht und fristlose Kündigung

Verletzung der Treuepflicht und fristlose Kündigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Verletzung der Treuepflicht und fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung aus "wichtigen Gründen" ist eine außerordentliche Maßnahme, die nur restriktiv zugelassen ist. Nur eine besonders schwere Pflichtverletzung kann eine solche Maßnahme rechtfertigen. Unter einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers versteht man im Allgemeinen die Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsvertrag, die sich auf die Pflicht zur Arbeitsleistung bezieht. Diese Pflichtverletzung muss objektiv geeignet sein, das für den Arbeitsvertrag wesentliche Vertrauensverhältnis zu zerstören oder zumindest so stark zu beeinträchtigten, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist (E. 3.1).

Aufgrund seiner Treuepflicht muss der Arbeitnehmer die berechtigten Interessen des Arbeitgebers wahren (Art. 321a Abs. 1 OR) und daher alles unterlassen, was diesem schaden könnte. Wenn ein Arbeitnehmer beabsichtigt, sich selbständig zu machen oder mit anderen ein Konkurrenzunternehmen zu gründen, ist es an sich legitim, dass er entsprechende Vorbereitungen treffen kann. Die Treuepflicht verbietet es ihm jedoch, den Arbeitgeber zu übergehen, seinen Arbeitgeber zu konkurrenzieren oder Kunden vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzuwerben (E....

iusNet AR-SVR 12.07.2023

 

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