iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Verdacht auf Diebstahl

Fristlose Kündigung nach Mystery-Shopping-Tests

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht stellt fest, dass vorliegend der – strafrechtlich nicht erhärtete – Verdacht auf Diebstahl im Rahmen der «Mystery-Shopping-Tests» kein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung ist. Die Arbeitnehmerin erfasste einzelne Verkäufe verspätet bzw. stellte keine Belege aus, um sie als Gruppenverkauf von drei Artikeln pro Kunde zu erfassen. Damit wollte sie der Aufforderung, an jeden Kunden mindestens drei Produkte zu verkaufen, nachkommen und den Eindruck erwecken, sie sei eine gute Verkäuferin.
iusNet AR-SVR 25.08.2019