iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Zeitlohn

Arbeit auf Abruf und Unternehmensrisiko

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die Vereinbarung von Stücklohn ist nach dem vorliegend anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag nicht erlaubt. Die Parteien haben vorliegend die Entrichtung von Lohn gemessen an der Arbeitszeit vereinbart. Deshalb liegt die Vereinbarung von Lohn auf Zeit, und nicht die Vereinbarung von Akkordlohn vor.
iusNet AR-SVR 23.11.2018