iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Unternehmensrisiko

Arbeit auf Abruf und Unternehmensrisiko

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeit auf Abruf ist unter Berücksichtigung der zwingenden arbeits- und gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen erlaubt. Bricht die Auftragslage der Arbeitgeberin ein, überträgt sie dem Arbeitnehmer von einem Tag auf den anderen keine Arbeit mehr und bezahlt sie ihm deshalb auch keinen Lohn mehr, kommt dies jedoch einer unerlaubten Überwälzung des Unternehmensrisikos auf den Arbeitnehmer gleich. Sie verletzt den Grundsatz, wonach bei Annahmeverzug der Arbeitgeberin trotzdem Lohn zu zahlen ist.
iusNet AR-SVR 23.11.2018

AHV-Beitragsstatut (selbständig/unselbständig) einer Psychotherapeutin (9C_308/2017, zur Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Das Bundesgericht hatte sich zum AHV-Beitragsstatut (selbständig/unselbständig) einer Psychotherapeutin zu äussern, die über ein Institut tätig wurde, aber auf eigene Rechnung arbeitete. Entscheidend sind stets die wirtschaftlichen Gegebenheiten, wobei das Bundesgericht im konkreten Fall auf eine unselbständige Erwerbstätigkeit erkannte: Stark ins Gewicht fielen die hohen Qualitätsanforderungen des Instituts sowie der Umstand, dass die Versicherte gegen aussen über das Institut auftrat (insb. Webauftritt).
iusNet AR-SVR 08.06.2018