iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

hierarchische Unterstellung

Hinwegsetzen über Vorgesetztenentscheid – Schwere Pflichtverletzung (A-2953/2017)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Erachtet der Arbeitgeber eine Pflichtverletzung als gegeben, ist die Kündigung unabhängig eines allfälligen Ausgangs des damit Zusammenhang stehenden Strafverfahrens rechtmässig. Das Nichtbeachten des Entscheids eines Vorgesetzten ist eine derartige Pflichtverletzung.
iusNet AR-SVR 25.02.2018