Die Eidgenössische Zollverwaltung führte ein Disziplinarverfahren gegen einen Teamchef des Grenzwachtkorps durch, der bei einer Kontrolle seine Kompetenzen leicht überschritten hatte. Sie verwarnte ihn disziplinarisch und das Bundesverwaltungsgericht überprüfte diesen Entscheid auf seine Rechtmässigkeit und auf seine Angemessenheit hin.