Das Kantonsgericht Neuenburg hatte sich in seinem Urteil CDP.2024.36 (INT.2024.373) vom 27. Juni 2024 mit der Frage zu befassen, ob die von der Arbeitgeberin aufgetragene Pflicht zum Stempeln von Toilettenpausen rechtmässig ist. Das Kantonsgericht entschied, dass Arbeitgebende selbst festlegen können, ob Toilettenpausen bezahlt oder unbezahlt sind. Die vorliegende Besprechung unterzieht diesen Entscheid einer kritischen Betrachtung.