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Bundesrat genehmigt Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen

Bundesrat genehmigt Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen

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Bundesrat genehmigt Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen

Am 2. Februar 2022 genehmigte der Bundesrat die Verordnungsänderungen (Verordnung zum Arbeitsgesetz 1 und 2) zur Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen.

Das Revisionspaket wurde in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der kantonalen Vollzugsorgane und des SECO, entwickelt und im Jahre 2021 finalisiert. Die Änderungen der breit abgestützten Revision hat zum Ziel, die Rechtsanwendung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen zu vereinfachen und diese an die geltende Praxis anzupassen. Neu werden z.B. die Zuständigkeiten sowie die Voraussetzungen für die Bewilligung von Nacht- und Sonntagsarbeit angepasst und zwischen den Kantonen harmonisiert. 

Die Verordnungsänderung tritt per 1. April 2022 in Kraft.

iusNet AR-SVR 19.02.2022

 

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