Am 25. Mai 2021 eröffnete das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) das Vernehmlassungsverfahren zu den Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2). Der neue Art. 34a ArGV2 soll die Jahresarbeitszeiten für Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Beratung, Wirtschaftsprüfung und Treuhand regeln. Das Vernehmlassungsverfahren endet am Mittwoch, 15. September 2021.