Die wöchentliche Ruhezeit kann zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen gewährt werden. Wenn der Arbeitnehmer wie im vorliegenden Fall den ersten freien Tag am Anfang der ersten Arbeitswoche und den nächsten am Ende der zweiten Arbeitswoche nehmen muss, führt dies im konkreten Fall dazu, dass Arbeit bis zu zwölf Tage am Stück zulässig ist.