iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Ruhezeit

Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für ausgewählte Dienstleistungsbetriebe werden flexibilisiert

Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht
Der Bundesrat beschloss am 10. Mai 2023 die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für ausgewählte Betriebe zu lockern. Die Änderung wird per 1. Juli 2023 mit der angepassten Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) in Kraft treten.
iusMail AR-SVR 25.05.2023

Bundesrat genehmigt Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen

Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht
Der Bundesrat hat am 2. Februar 2022 die Verordnungsänderung zur Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen (ArGV 1 und ArGV 2) genehmigt. Die breit abgestützte Revision hatte zum Ziel, die Rechtsanwendung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen zu vereinfachen und diese an die geltende Praxis anzupassen.
iusNet AR-SVR 19.02.2022

Bewilligungspflicht für gewisse nächtliche Bauarbeiten auf Nationalstrassen aufgehoben

Gesetzgebung
Der Bundesrat beschloss am 1. September 2021, die Bewilligungspflicht für Nachtarbeit auf bestimmten Baustellen der Nationalstrassen aufzuheben. Die Bewilligungspflicht wird durch eine andere Pflichtart ersetzt. Neu soll eine Pflicht zur Publikation der Arbeiten bestehen. Die Änderung der Verordnung 2 (ArGV 2) tritt am 1. November 2021 in Kraft.
iusNet AR-SVR 19.10.2021

Drohende Überschuldung der ALV, Änderungen beim Anrecht auf Kurzarbeit und wieder gewöhnliche Arbeitsbedingungen für Gesundheitspersonal

Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht
Arbeitslosenversicherung
An seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 hat sich der Bundesrat zur Lage der Arbeitslosenversicherung geäussert sowie einige Sonderregelungen in Bezug auf Kurzarbeit und Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals aufgehoben. Lehrlinge und Arbeitnehmende in arbeitgeberähnlicher Position haben ab Ende Mai 2020 kein Anrecht mehr auf Kurzarbeit. Ab Anfang Juni gelten wieder die gewöhnlichen Arbeitsbedingungen für das Gesundheitspersonal in Covid-19-Spitalabteilungen mit gesetzlichen Ruhezeiten und Schichtbetrieb.
iusNet AR-SVR 22.05.2020

Ruhetage (C-306/16)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitsschutzrecht

C-306/16

Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Die wöchentliche Ruhezeit kann zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen gewährt werden. Wenn der Arbeitnehmer wie im vorliegenden Fall den ersten freien Tag am Anfang der ersten Arbeitswoche und den nächsten am Ende der zweiten Arbeitswoche nehmen muss, führt dies im konkreten Fall dazu, dass Arbeit bis zu zwölf Tage am Stück zulässig ist.
iusNet AR-SVR 27.11.2017