Wird eine Arbeitnehmerin Opfer eines Betrugs zum Nachteil ihrer Arbeitgeberin, stellt das allein noch keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar.
Das Bundesgericht beurteilte eine fristlose Verdachtskündigung gegen einen "Head of Investments", nachdem ein Rechtsanwalt einer Bank gemeldet hatte, dass dieser versucht habe, einige Kundenberater:innen abzuwerben.
Das Verhalten des Arbeitgebers im Kontext von finanziellen Unregelmässigkeiten im Betrieb war nicht ursächlich für die Gesundheitsstörung des Arbeitnehmers.
Das Krankheitsbild Post-Covid-19 wird zunehmend erforscht und damit auch für den medizinischen Laien greifbarer. Dennoch ist die sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Einordnung noch nicht wirklich geklärt. Der Informationsbedarf der Rechtsanwender, Arbeitgebenden, Personalverantwortlichen und Führungskräfte ist gross: Wie geht man mit Diagnose und Krankschreibung um? Welchen Zeithorizont muss man ansetzen?
Der fristlosen Kündigung einer Arbeitnehmerin, die zwischenzeitlich zur Grenzgängerin geworden war, mit der Begründung, ihre Arbeitsbewilligung sei abgelaufen, fehlte es im vorliegenden Fall an einem wichtigen Grund.