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Mündlich vereinbarte Erfolgsbeteiligung

Mündlich vereinbarte Erfolgsbeteiligung

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Mündlich vereinbarte Erfolgsbeteiligung

B. war bei der A. AG als Vermögensverwalter angestellt. Nach der fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses war die Erfolgsbeteiligung von B. umstritten, die nicht schriftlich festgehalten und von der Vorinstanz als vereinbart betrachtet worden war (Sachverhalt).

Die Beschwerde der A. AG gegen die Auslegung der Vorinstanz, wonach eine Erfolgsbeteiligung von B. aufgrund einer mündlichen Vereinbarung zwischen den Parteien geschuldet war, obwohl sie nicht mehr Teil des neuen schriftlichen Vertrags war, wird abgewiesen (E. 9).

iusNet AR-SVR 29.06.2022

 

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