Auf Betrug an Bankangestelltem folgt fristlose Kündigung
Auf Betrug an Bankangestelltem folgt fristlose Kündigung
Auf Betrug an Bankangestelltem folgt fristlose Kündigung
A. wurde Opfer eines Betrugs zum Nachteil seiner Arbeitgeberin, einer Bank. In der Folge wurde A. fristlos entlassen. Die Vorinstanz entschied, dass für die fristlose Entlassung von A. kein wichtiger Grund vorlag (Sachverhalt).
Das Bundesgericht schützte den Entscheid der Vorinstanz bzgl. der fristlosen Kündigung (E.4).
Bezüglich der Optionen stellte sich die Bank erst nach Ablauf der dafür vorgesehenen Frist auf den Standpunkt, dass A. seine Rechte nicht gültig ausgeübt habe, obwohl er im Verfahren eine entsprechende Absicht klar bekundet hatte. Diesen Standpunkt erachtete das Bundesgericht als missbräuchlich (E. 7.2.3).
Aus prozessrechtlichen Gründen wird der Anspruch von A. auf Schadenersatz anstelle der Ausgabe der Aktien, die ihm aufgrund der beiden Beteiligungspläne zustehen, abgewiesen (Erw. 7.3).
Die Gegenforderung der Bank wegen des Schadens, den sie aufgrund des Betruges erlitten hat, wird abgewiesen. A. verletzte seine Sorgfaltspflichten nicht, indem er die Zahlung nicht überprüfte, wozu er nicht verpflichtet war und die alle Filter passiert hatte (E. 8).
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