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Öffentliches Personalrecht

Öffentliches Personalrecht

Rechtsgrundlage sah keinen Anspruch auf Beizug externer Person vor

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Weil die OHarc/MobV FR unter vorliegenden Umständen keinen Anspruch vorsah, an eine externe Person zu gelangen, hätte A. das Angebot zum Gespräch mit der Leiterin der Personalabteilung annehmen müssen.
iusNet AR-SVR 21.02.2023

Beschwerde gegen Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal im Kanton Tessin abgewiesen

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen den (inzwischen aufgehobenen) Beschluss des Tessiner Staatsrats zur Corona-Testpflicht für ungeimpftes Personal in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ab. Der Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen ist aufgrund der seinerzeitigen Situation als verhältnismässig zu erachten.
iusNet AR-SVR 16.01.2023

Sportlehrer muss Anwaltskosten selbst bezahlen

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Obwohl sich die Vorwürfe der sexuellen Belästigung nicht erhärteten, musste der öffentlich Bedienstete die Kosten für die Verteidigung, die in der Administrativuntersuchung angefallen waren, selbst bezahlen. Die kantonalgesetzlichen Voraussetzungen waren nicht erfüllt, was im Ergebnis nicht zu Willkür führte.
iusNet AR-SVR 10.01.2023

Arbeitslosenkasse darf (auch) vor Verwaltungsgericht intervenieren

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Das Verwaltungsgericht wendete das kantonale Verfahrensrecht willkürlich an und die Intervention durch die Kantonale Arbeitslosenkasse war zuzulassen.Das Verwaltungsgericht wendete das kantonale Verfahrensrecht willkürlich an und die Intervention durch die Kantonale Arbeitslosenkasse war zuzulassen.
iusNet AR-SVR 16.12.2022

Fristlose Kündigung eines Museumswärters: rechtliche Beurteilung durch Erstgericht willkürlich

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Weil die Beurteilung der Gesamtheit der Umstände durch das Erstgericht willkürlich war, wurde die Beschwerde gutgeheissen, das angefochtene Urteil abgeändert, die fristlose Auflösung des Dienstverhältnisses aufgehoben und der Beschwerdeführer rückwirkend wieder in sein Amt eingesetzt.
iusNet AR-SVR 16.12.2022

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