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Öffentliches Personalrecht

Öffentliches Personalrecht

Unprofessionelles und aggressives Verhalten am Arbeitsplatz

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Der Beschwerdeführer A. arbeitete seit März 2020, erst in einem befristeten, dann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, beim Spital B. Dabei verhielt sich A. teils unprofessionell und aggressiv gegenüber Kollegen und Vorgesetzten. Hinzu kamen Fälle von unpünktlichem Erscheinen und verschiedene Kommunikationsproblematiken. Daher löste die Arbeitgeberin B. am 20. Dezember 2022 das Arbeitsverhältnis mit A. fristgerecht per 31. März 2023 auf.
iusNet AR-SVR 12.03.2024

Urlaub zur Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung - Rückerstattung der Kosten

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Zwecks Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung erhielt eine Angestellte im Kanton Schaffhausen zwei Monate bezahlten und zwei Monate unbezahlten Urlaub, wobei die Parteien eine Rückzahlungsvereinbarung abschlossen.
iusNet AR-SVR 21.02.2024

Genfer Polizeigesetz

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

8C_367/2023

Polizisten sowie Gewerkschaften klagten gegen eine Änderung des Genfer Polizeigesetzes, welches eine Reorganisation der Polizei beinhaltete. Sie bemängelten, dass die Gewerkschaften vorgängig nicht miteinbezogen wurden und machten eine Verletzung des Grundsatzes der Gewaltentrennung geltend.
iusNet AR-SVR 09.02.2024

Anstellungsverhältnis von Schulleitenden und Lehrpersonen der Volksschule

Fachbeitrag
Öffentliches Personalrecht
Der vorliegende Fachbeitrag gibt eine Übersicht über die wesentlichen Gesetzesgrundlagen für Lehrpersonen und Schulleitende im Kanton Zürich. Dabei werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede im für die beiden Personengruppen anwendbaren Recht aufgezeigt.
Vania Dobreva
iusNet AR-SVR 02.01.2024

Sexuelle Handlungen mit Kindern

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

8C_376/2023

Gegen einen Pastoralassistenten der katholischen Kirche im Kanton Jura lief ein Strafverfahren wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen. Er informierte den Pastor über das laufende Verfahren. Darauf hin wurde er per sofort freigestellt und aufgefordert, sein Anhörungsrecht auszuüben, von welchem er auch Gebrauch machte. Er wehrte sich daraufhin gegen die Entlassung.
iusNet AR-SVR 14.12.2023

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