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Einreihung und Besoldung nicht zu beanstanden

Einreihung und Besoldung nicht zu beanstanden

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Einreihung und Besoldung nicht zu beanstanden

Eine Lehrperson für integrative Förderung (IF) wehrte sich gegen ihre Einreihung und Besoldung (Sachverhalt).

Die Einreihung und Besoldung der Lehrperson für integrative Förderung (IF) war nicht zu beanstanden. Gerügt wurde in der subsidiären Verfassungsbeschwerde insbesondere das Willkürverbot und die Verletzung des Rechtsgleichheitsgebots (E. 6).

iusNet AR-SVR 26.01.2023

 

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