Einreihung und Besoldung nicht zu beanstanden
Einreihung und Besoldung nicht zu beanstanden
Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Einreihung und Besoldung nicht zu beanstanden
Eine Lehrperson für integrative Förderung (IF) wehrte sich gegen ihre Einreihung und Besoldung (Sachverhalt).
Die Einreihung und Besoldung der Lehrperson für integrative Förderung (IF) war nicht zu beanstanden. Gerügt wurde in der subsidiären Verfassungsbeschwerde insbesondere das Willkürverbot und die Verletzung des Rechtsgleichheitsgebots (E. 6).
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