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Öffentliches Personalrecht

Öffentliches Personalrecht

2 Arbeitstage Bedenkzeit für Aufhebungsvereinbarung sind genug

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Da nicht ersichtlich war, weshalb die Bedenkzeit von 2 Arbeitstagen nicht ausgereicht haben respektive A. dadurch überrumpelt worden sein sollte und beide Seiten auf bestimmte Rechte verzichteten und Zugeständnisse machten, hielt die Aufhebungsvereinbarung vor Bundesrecht stand.
iusNet AR-SVR 20.10.2022

Polizisten haben im Gegensatz zu Aspiranten schutzwürdiges Interesse

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Weil angestellte Polizistinnen und Polizisten von der einschlägigen Bestimmung betroffen sind, haben sie ein schutzwürdiges Interesse an einer Entscheidung über ihren diesbezüglichen Anspruch.
iusNet AR-SVR 20.10.2022

A+: Frist wird nach Bearbeitungsversehen nicht wiederhergestellt

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Weil offensichtlich von einem Bearbeitungsversehen der Post auszugehen war, begann die Frist am Tag nach der Zustellung des A+-Schreibens zu laufen und nicht erst am Tag nach der tatsächlichen Inempfangnahme.
iusNet AR-SVR 06.10.2022

Umgang mit Social Media-Aktivitäten von Mitarbeitenden

Éclairages
Privates Individualarbeitsrecht
Öffentliches Personalrecht

ein Kommentar zu BGer-Urteil 8C_17/2022

Dr. iur. Sara Licci , RA, nimmt den Entscheid, der eine gegen einen Sicherheitsbeamten der Kantonspolizei Genf ausgesprochene Kündigung infolge Hate Speech auf Facebook zum Gegenstand hatte, zum Anlass, einige Punkte zur Social Media-Nutzung im Betrieb zu erörtern. Schwierigkeiten bieten auch in diesem Zusammenhang die immer stärker verschwimmenden Grenzen zwischen Arbeitsplatz und Privatbereich.
Sara Licci
iusNet AR-SVR 19.09.2022

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