Sportlehrer muss Anwaltskosten selbst bezahlen
Sportlehrer muss Anwaltskosten selbst bezahlen
Sportlehrer muss Anwaltskosten selbst bezahlen
A. war als Sportlehrer tätig und wurde beschuldigt, Schülerinnen auf den Po geschaut und am Po berührt zu haben. Er reichte Strafanzeige wegen Verleumdung ein und schulintern wurde eine Administrativuntersuchung durchgeführt. Die Vorwürfe erhärteten sich nach Abschluss der Untersuchung nicht. A. forderte vom Staat Genf den Betrag zur Deckung seiner Verteidigungskosten (Sachverhalt).
Die Vorinstanz hielt fest, dass das kantonale Recht keine Grundlage dafür biete, die Kosten für die Verteidigung eines Bediensteten in einer Administrativuntersuchung zu übernehmen. Ausserdem sei eine Übernahme per se auschgelossen, wenn der Staat das Verfahren einleite, was vorliegend geschehen sei (E. 4.2).
Nach der Prüfung des rechtlichen Gehörs, das nicht verletzt war (E. 5), kam das Bundesgericht zum Schluss, dass es nicht willkürlich ist, wenn das kantonale Recht keine Grundlage dafür bereithält, die Verteidigungskosten zu übernehmen, wenn gegen einer der Bediensteten eine Administrativuntersuchung eingeleitet wird, gerade weil die Kosten der Verteidigung nicht übermässig und die Sachlage nicht besonders komplex waren (E. 6.6). Es merkte dann noch an, dass unter der...
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