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Öffentliches Personalrecht

Öffentliches Personalrecht

Auslegung der Anstellungsverfügung nach dem Vertrauensprinzip

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob die Vorinstanz die Anstellungsverfügung bzw. die darin vorgesehenen Besoldungsklauseln mangels Feststellung eines tatsächlich übereinstimmenden Parteiwillens zu Recht nach dem Vertrauensprinzip ausgelegt hat.
iusNet AR-SVR 12.04.2019

Religiöse Symbole während Verhandlungen

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Im Gegensatz zum Schulbesuch ist die Annahme einer Anstellung am Gericht freiwillig. Zudem kann von einer juristisch ausgebildeten Person verlangt werden, dass sie einen reflektierten Umgang mit einer Konfliktsituation findet, die sich aus Anforderungen ihrer beruflichen Tätigkeit einerseits und ihren religiösen Überzeugungen andererseits ergibt.
iusNet AR-SVR 25.03.2020

Reorganisation bei der Bahn: Neubewertung vs. Angebot einer neuen Stelle

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Bei der Zuordnung zu den Levels eines neu geschaffenen Berufsbildes im Rahmen eines neuen Stellenangebots steht der Arbeitgeberin unter Umständen in Bezug auf die unterschiedliche Komplexität der Aufgaben eine gewisses Ermessen zu, nicht aber in Bezug auf die nötige Ausbildungen, wenn diese ausdrücklich erwähnt sind.
iusNet AR-SVR 21.03.2019

Fristlose Entlassung unter Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismässigkeit

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Im vorliegenden Entscheid beurteile das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmässigkeit der fristlosen Entlassung eines langjährigen SBB-Mitarbeiters. Im Zusammenhang mit einer schweren Verletzung der Treuepflicht äusserte sich das Gericht insbesondere zum Prinzip der Verhältnismässigkeit und zu den Umständen, welche bei der Beurteilung einer fristlosen Kündigung zu berücksichtigen sind.
iusNet AR-SVR 28.02.2019

Aktuelles praktisches Interesse gegen den Prüfungsentscheid für Polizistin

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Im vorliegenden Entscheid befasste sich Bundesverwaltungsgericht mit der Frage, ob die Beschwerdeführerin ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung des im Sommer 2017 erfolgten Prüfungsentscheides hat. Die Vorinstanz, das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, hatte zuvor ein schutzwürdiges Interesse verneint und die Beschwerde als gegenstandslos abgeschrieben.
iusNet AR-SVR 28.02.2019

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