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Auslegung der Anstellungsverfügung nach dem Vertrauensprinzip

Auslegung der Anstellungsverfügung nach dem Vertrauensprinzip

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Auslegung der Anstellungsverfügung nach dem Vertrauensprinzip

In den Anstellungsverfügungen von mehreren Angestellten der Stadt Aarau in einem Pflegeheim aus den Jahren 2014 und 2015 waren unter «Besoldung» das Gehaltsband, der Bruttojahreslohn bei 100 %, der Bruttojahreslohn beim vereinbarten Beschäftigungsgrad sowie der Stundenlohn brutto ausgeführt. Diese Verfügungen wurden allesamt durch die Anstellungsverfügungen im Mai 2016 ersetzt, welche nur noch den Bruttostundenlohn in der jeweiligen Gehaltsstufe enthielten. Nachdem ein Angestellter um eine Lohnnachzahlung zwischen Mai 2014 und Mai 2016 ersuchte, monierten auch mehrere Angestellte eine falsche Berechnung des Stundenlohnes und verlangten eine rückwirkende Nachzahlung des korrekten Lohnes. Der Stadtrat wies die Beschwerden mit der Begründung ab, dass auf ursprünglichen Anstellungsverfügungen bei der Umrechnung des vereinbarten Stundenlohnes zum Bruttojahreslohn die Ferienentschädigung irrtümlicherweise doppelt eingerechnet worden sei. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hiess die dagegen erhobene Beschwerde gut und verpflichtete die Stadt Aarau zu Lohnnachzahlungen.

Das Bundesgericht stützt den kantonalen Entscheid und hielt fest, dass sich bezüglich Lohn unter...

iusNet AR-SVR 12.04.2019

 

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