iusNet

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Arbeitsrecht > Rechtsprechung > Bund > Öffentliches Personalrecht > Aktuelles Praktisches Interesse Gegen Den Prüfungsentscheid Für Polizistin

Aktuelles praktisches Interesse gegen den Prüfungsentscheid für Polizistin

Aktuelles praktisches Interesse gegen den Prüfungsentscheid für Polizistin

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Aktuelles praktisches Interesse gegen den Prüfungsentscheid für Polizistin

Die Beschwerdeführerin A. legte im Frühling 2017 die eidgenössische Prüfung Polizistin ab. Die Prüfungskommission des Institut Suisse de Police ISP teilte ihr mit Notenblatt vom 21. Juni 2017 mit, dass sie die Prüfung nicht bestanden habe und ihr der Fachausweis Polizistin nicht erteilt werde. Die dagegen erhobene Beschwerde schrieb die Vorinstanz (das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI) als gegenstandslos ab. Daraufhin erhob A. Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht und verlangte die Wiederaufnahme ihres Rekurses sowie die Aufhebung des Beschwerdeentscheides unter Rückweisung an die Vorinstanz zwecks materieller Beurteilung.

Das Bundesverwaltungsgericht setze sich mit der Frage auseinander, ob die Beschwerdeführerin ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung des im Sommer 2017 erfolgten Prüfungsentscheides durch das Institut Suisse de Police ISP hat. Es stellt fest, dass ein solches Interesse nur dann besteht, wenn der Beschwerdeführer nicht nur bei der Beschwerdeeinreichung über ein aktuelles praktisches Interesse an der Überprüfung der von ihm erhobenen Rügen verfügt, sondern auch noch im Zeitpunkt der Urteilsfällung. Das Interesse ist...

iusNet AR-SVR 28.02.2019

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.