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Öffentliches Personalrecht

Öffentliches Personalrecht

Nichtigkeit einer Kündigung nach Freispruch vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung

Éclairages
Öffentliches Personalrecht
Im Nachgang zur sogenannten Mörgeli-Affäre hat das Verwaltungsgericht Zürich die Entlassung einer Professorin durch die Universität Zürich als nichtig und damit unwirksam beurteilt.
Matthias Schweizer
iusNet AR-SVR 25.11.2019

Willensmängel bei der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob der zwischen einem ehemaligen Angestellten der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) und der ETHZ vereinbarte Aufhebungsvertrag durch Drohung oder Täuschung zustande gekommen war und daher als ungültig zu qualifizieren ist.
iusNet AR-SVR 20.10.2019

Parteientschädigung bei einer unrechtmässigen Kündigung wegen Verfahrensmängel

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Vor dem Bundesgericht war streitig, ob die Vorinstanz der Beschwerdeführerin mit der Gutheissung ihrer Beschwerde gegen die vom Luzerner Kantonsspital ausgesprochenen Kündigung auch eine Parteientschädigung hätte zusprechen müssen nachdem sie die Unrechtmässigkeit der Kündigung wegen fehlender schriftlicher Mahnung festgestellt hatte.
iusNet AR-SVR 20.10.2019

Fristlose Kündigung wegen Verbreitung von Vorwürfen und Informationen

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Um zu beurteilen, ob die fristlose Kündigung rasch genug ausgesprochen wurde, ist das vertrauenszerrüttende Ereignis festzuhalten und auf die Besonderheiten des öffentlichen Dienstverhältnisses Rücksicht zu nehmen. Ein Hausverbot kann eine mildere Alternative zur fristlosen Kündigung darstellen, ist aber aufgrund der hohen hierarchischen Stellung des Angestellten kein geeignetes Mittel, die durch das Amt verfolgten öffentlichen Interessen zu wahren.
iusNet AR-SVR 16.09.2019

Aufhebung des Entscheids über Vollzug der ordentlichen Kündigung zur Umwandlung in eine fristlose Kündigung

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Auch wenn ein zu einer fristlosen Kündigung führendes Strafverfahren eingestellt wird, kann sich die fristlose Kündigung rückwirkend als zulässig erweisen, wenn in einem späteren, in einem anderen Kanton durchgeführten Strafverfahren wegen ähnlicher Sachverhalte eine Verurteilung erfolgt.
iusNet AR-SVR 15.09.2019

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