Das Bundesgericht befasste sich mit der Auslegung einer Klausel, wonach der Taggeldanspruch voraussetzt, dass "der Versicherte nach ärztlicher Feststellung arbeitsunfähig" sei.
Der Bundesrat soll beauftragt werden, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen vorzubereiten, damit der Tarmed von den Tarifpartnern regelmässig angepasst und weiterentwickelt wird.