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Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Botschaft i.S. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit im KVG (15.083)

Législation
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Die Vorlage bezweckt die Stärkung der Qualitätssicherung im KVG in Ergänzung zu den Eigenaktivitäten von Leistungserbringern und Tarifpartnern. Dazu gehören namentlich eine dauerhafte Finanzierungslösung für Qualitätssicherungsmassnahmen wie auch die Schaffung einer ausserparlamentarischen Kommission "Qualität in der Krankenversicherung".
iusNet AR-SVR 18.09.2017

Parlamentarische Initiative i.S. Nachbesserung der Pflegefinanzierung (14.417)

Législation
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Nachbesserung der Pflegefinanzierung (Art. 25a Abs. 5 KVG): Der Wohnkanton muss die nicht gedeckten Heimkosten im Standortkanton des Heims nach dessen Regeln und auf unbeschränkte Zeit übernehmen, sofern zum Zeitpunkt des Heimeintritts kein Heimplatz «in geographischer Nähe» im Wohnkanton Verfügung steht.
iusNet AR-SVR 18.09.2017

Private Observationen durch (Haftpflicht-)Versicherer sind StPO-widrig (1B_75/2017, zur Publikation bestimmt)

Jurisprudence
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Private Observationen sind in der StPO nicht vorgesehen und daher unzulässig. Ergebnisse privater Observationen können aber dennoch ausnahmsweise verwertbar sein (Art. 141 Abs. 2 StPO).
iusNet AR-SVR 18.09.2017

Botschaft i.S. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Rahmenabkommen mit Frankreich (17.035)

Législation
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Das Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich zwischen der Schweiz und Frankreich (Rahmenabkommen) und das entsprechende Durchführungsprotokoll sollen die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich erleichtern und fördern.
iusNet AR-SVR 18.09.2017

Direkte Verpflichtung durch Beiladung im Prozess? (9C_198/2017, 9C_199/2017)

Jurisprudence
Unfallversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Die "Ausdehnung der Rechtskraft" durch die Beiladung ist nicht so zu verstehen, dass die Beigeladenen durch den Endentscheid direkt zu etwas verpflichtet werden können. Hierzu ist grundsätzlich ein eigenständiges Verfahren anzustreben. Unklar, ob Ausnahmen möglich sind bzw. bleiben. Verschärfung der bisherigen Praxis?
iusNet AR-SVR 14.09.2017

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