In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil qualifizierte das Bundesgericht das vorinstanzliche Urteil als bundesrechtswidrig und wiederholte dabei wichtige Grundsätze im Zusammenhang mit der Sachverhaltsabklärung und Beweiswürdigung bei psychischen Störungen.
Das Bundesgericht zeigt in diesem Anwendungsfall mit Verweis auf seine ständige Praxis seine Grundsätze zum leidensbedingten Abzug vom Tabellenlohn auf.
Im vorliegenden Anwendungsfall äusserte sich das Bundesgericht zu verschiedenen Aspekten (Dauer, Fehler im Detail) im Zusammenhang mit der Würdigung eines medizinischen Gutachtens.