In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Anwendungsfall rief das Bundesgericht in Erinnerung, worauf es in Rentenrevisionsverfahren beweisrechtlich ankommt.
In vorliegenden, in 3er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob die von der versicherten Person in der Unfallmeldung «wegen sehr vielen Klicks mit der Maus» geltend gemachten Beschwerden im Bereich des rechten Daumensattelgelenks als Berufskrankheit im Sinne von Art. 9 Abs. 2 UVG anerkannt werden können.
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Thematik auseinander, wie vorzugehen ist, wenn sich eine versicherte Person im Verwaltungsverfahren einer Begutachtung widersetzt.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob anerkannte Flüchtlinge, die eine schweizerische IV-Rente beziehen, einen Anspruch auf Kinderrenten haben, wenn ihre Kinder im Ausland leben.