In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil wiederholte das Bundesgericht wichtige Grundsätze im Zusammenhang mit der Sachverhaltsabklärung und Beweiswürdigung bei psychischen Störungen.
Das Bundesgericht zeigt in diesem Anwendungsfall mit Verweis auf seine ständige Praxis seine Grundsätze zum leidensbedingten Abzug vom Tabellenlohn auf.
Im vorliegenden Anwendungsfall äusserte sich das Bundesgericht zu verschiedenen Aspekten im Zusammenhang mit der Würdigung eines medizinischen Gutachtens.