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Zur Würdigung von Zeugenaussagen bei enger Verwandtschaft oder enger Beziehungsnähe

Zur Würdigung von Zeugenaussagen bei enger Verwandtschaft oder enger Beziehungsnähe

Jurisprudence
Invalidenversicherung

Zur Würdigung von Zeugenaussagen bei enger Verwandtschaft oder enger Beziehungsnähe

Strittig war im vorliegenden Fall unter anderen die Rechtzeitigkeit der Beschwerde. Die Rechtsvertreterin des Versicherten brachte vor, die Beschwerde sei unter Bezug eines Zeugen per Einwurf in den Briefkasten der Poststelle am 27. April 2020 um 23.15 erfolgt. Beim Zeugen handle es sich um ihren Lebenspartner. Der Einwurf und die Präsenz des Zeugen seien fotografisch festgehalten worden. Der Einwurf der Beschwerde in den Briefkasten sei wegen Arbeitsüberlastung im Zuge von Problemen mit neuen Bürogeräten (Drucker/PC/Scanner) erfolgt. 

Die IV-Stelle machte wiederum geltend, der Nachweis der Rechtzeitigkeit der Übergabe an die Post sei mit lediglich einem Zeugen nicht gelungen. Sie führte an, dass mehrere Zeugen erforderlich seien. Weiter sei der Lebenspartner der Rechtsvertreterin als Zeuge nicht geeignet. 

Das Bundesgericht führte dazu an, dass hinsichtlich des Beweiswertes seiner Angaben eine gewisse Zurückhaltung geboten sei, da es sich beim Zeugen um den Lebenspartner handle. Gleiches gelte bezüglich der eingereichten Fotos, die mutmasslich die Rechtsvertreterin mit einem Couvert am Briefkasten und den Zeugen beim Anbringen seiner Angaben...

iusNet AR-SVR 23.11.2020

 

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