Nachdem sich die ehemalige Arbeitgeberin telefonisch vor der aktuellen Arbeitgeberin negativ über den Arbeitnehmer geäussert hatte, wurde letzterem gekündigt. Das Bundesgericht überprüfte die Rechtmässigkeit der darauf basierenden Forderungen.
Änderungskündigung mit Lohnreduktion bis 30% zumutbar
Eine Änderungskündigung verbunden mit einer Lohnreduktion bis 30% ist zumutbar. Vor Bundesgericht war deshalb der Umfang des versicherten Verdienstes umstritten.
Rektor entlässt Kantonsschullehrer ohne das rechtliche Gehör zu gewähren
Rektor entlässt Kantonsschullehrer ohne das rechtliche Gehör zu gewähren. Missbräuchliche Kündigung, Persönlichkeitsverletzungen und darauf basierende Ansprüche stehen im Raum.
Schwager der Präsidentin der Kirchenpflege als Katechet als angestellt
Das Bundesgericht hatte zu überprüfen, wie es auswirkte, dass die Präsidentin der Kirchenpflege zusammen mit dem Pfarrer ihren Schwager als Katechet anstellte, obwohl sich die Kirchenpflege noch nicht konstituiert hatte.
Kanton Zürich war nicht genötigt, die Kündigung während der laufenden Sperrfrist auszusprechen
U.a. war die Frage zu beurteilen, ob eine Parteienschädigung zu sprechen war, weil der Arbeitnehmer die Kündigung zur Unzeit durch sein Verhalten herbeigeführt hat.
"Projektleiter Wassersport" übt höhere leitende Tätigkeit aus
Aufgrund der konkreten Umstände stufte das Bundesgericht einen "Projektleiter Wassersport" als Arbeitnehmer ein, der eine höhere leitende Tätigkeit ausübte, insbesondere weil seine Vorschläge im Hinblick auf Entscheide von grosser Tragweite von der CEO bzw. dem Verwaltungsrat bloss abgesegnet wurden.