"Projektleiter Wassersport" übt höhere leitende Tätigkeit aus
"Projektleiter Wassersport" übt höhere leitende Tätigkeit aus
Jurisprudence
Arbeitsschutzrecht
"Projektleiter Wassersport" übt höhere leitende Tätigkeit aus
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses forderte A., der als "Projektleiter Wassersport" bei der B. AG angestellt war, u.a. eine Entschädigung für geleistete Überzeit- und Sonntagsarbeit, ein Entgelt für nicht bezogene Ferientage (Sachverhalt).
Die Vorinstanz hatte erwogen (E. 3.4.1):
- der Bereich Wassersport betraf einen wesentlichen Teil des Angebots der B. AG
- der Bereich Wassersport war marktstrategisch wichtig für die B. AG
- A. erfüllte weitreichende und strategisch relevante Aufgaben
- A. hatte bei Entscheiden von grosser Tragweite gegenüber der CEO und/oder dem Verwaltungsrat einen massgeblichen Einfluss, was sich darin zeigte, dass seine Vorschläge betreffend die von der CEO oder dem Verwaltungsrat zu treffenden Grundsatzentscheide von dieser bzw. diesem bloss abgesegnet wurden
- A. war bei Entscheiden von weniger grosser Tragweite völlig frei
- A. war direkt der CEO unterstellt
- A. verdiente nur unwesentlich weniger als ein Konzernleitungsmitglied
Das Bundesgericht hielt abschliessend fest, dass jene Indizien, die für die Annahme einer höheren leitenden Tätigkeit im Sinne...
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