Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Maximaldauer oder befristeter Arbeitsvertrag?
Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Maximaldauer oder befristeter Arbeitsvertrag?
Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Maximaldauer oder befristeter Arbeitsvertrag?
Vor Bundesgericht war umstritten, ob der A. und B. einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Maximaldauer (Ansicht A.) oder einen befristeten Arbeitsvertrag (Ansicht B.) abgeschlossen haben (Sachverhalt).
Das erstinstanzliche Gericht kam zum Schluss, dass die Parteien einen befristeten Arbeitsvertrag ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit abgeschlossen haben. Die Vorinstanz verwies auf diese Ausführungen und erwog zusammengefasst, dass die Erstinstanz die gestellte Frage in allen Details und unter Berücksichtigung aller Umstände sehr sorgfältig und richtig abgehandelt habe. Die Erstinstanz sei dabei zur richtigen Schlussfolgerung gelangt, dass hier ein befristeter Arbeitsvertrag ohne ordentliche Kündigung vorliege. Selbst wenn die Parteien vereinbart hätten, das Arbeitsverhältnis hätte bei mangelnder Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers ordentlich gekündigt werden können, so wäre diese Vereinbarung nichtig, da sie gegen den Grundsatz der Kündigungsparität verstiesse. Die dagegen salopp vorgetragene Kritik drang vor Bundesgericht nicht durch (E. 3).
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