Busse wegen Nichteinhaltung des Gesamtarbeitsvertrages
Busse wegen Nichteinhaltung des Gesamtarbeitsvertrages
Rechtsprechung
Kollektives Arbeitsrecht
Busse wegen Nichteinhaltung des Gesamtarbeitsvertrages
Wegen zahlreicher und sogar schwerwiegender Verstösse gegen den Gesamtarbeitsvertrag wurd eine Arbeitgeberin zu einer Busse und Lohnnachzahlungen verpflichtet. Dass die Arbeitgeberin Lohnzuschläge ausgerichtet hatte, wurde positiv berücksichtigt (Sachverhalt).
Die Festsetzung der Busse war nicht willkürlich und die Beschwerde gegen diesen Entscheid daher abgewiesen (E. 5).
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