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Internationales Sozialversicherungsrecht

Internationales Sozialversicherungsrecht

Grenzüberschreitende Fragen der Krankenversicherungspflicht für deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in der Schweiz und Rentenbezug in Deutschland (9C_263/2017, zur Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Internationales Sozialversicherungsrecht
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht festgestellt, dass ein deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in der Schweiz aufgrund von Art. 2 KVV lit. e KVV (als Umsetzung der Kollisionsnormen gemäss Art. 23 ff. VO Nr. 883/2004) sich weder obligatorisch noch freiwillig in der Schweiz im Rahmen des KVG-Obligatoriums versichern kann, weil der eine Ehegatte wegen Bezugs einer Altersrente in Deutschland dort versicherungspflichtig sei. Mit Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH und die Lehre führte das Bundesgericht aus, dass Art. 24 der Verordnung die Schweiz zur aushilfsweisen Sachleistungserbringung verpflichte und den primär (endgültig) leistungspflichtigen Träger festsetze, womit im Sinne einer «ungeschriebenen Kollisionsnorm» auch die anzuwendenden Rechtsvorschriften bestimmt würden. Aufgrund dieser Kostenzuweisungsnorm entstehe eine Krankenversicherungspflicht im Rente zahlenden Staat (i.c. Deutschland). Ob aus Gründen des Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall eine andere Beurteilung gerechtfertigt sei, liess das Bundesgericht offen und wies die Sache an den Versicherungsträger zurück.
iusNet AR-SVR 20.04.2018

Botschaft zur Genehmigung der Abkommen über soziale Sicherheit mit Serbien und Montenegro

Gesetzgebung
Internationales Sozialversicherungsrecht
MIt Botschaft vom 14. Februar 2018 ersucht der Bundesrat das Parlament zur Genehmigung der beiden Abkommen mit Serbien sowie mit Montenegro über soziale Sicherheit.
iusNet AR-SVR 22.02.2018

Eingliederungsmassnahmen für Kinder von Grenzgängern? (9C_773/2016, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Internationales Sozialversicherungsrecht
Hat ein in Frankreich lebendes Kind eines französischen Grenzgängers Anspruch auf eine erstmalige berufliche Ausbildung in der Schweiz (Art. 16 IVG)? Nein. Weder das interne Recht noch die VO 883/2004 sehen einen solchen Anspruch vor. Auch das Diskriminierungsverbot (Art. 4 VO 883/2004) erfordert keine abweichende Beurteilung. Der Anspruch von nicht versicherten Personen unter 20 Jahren auf eine erstmalige berufliche Ausbildung zulasten der IV ist auf (Ausnahme-)Situationen einzuschränken, in denen diese Personen keinen Zugang zum Schweizer Sozialversicherungssystem oder zum Sozialversicherungssystem eines Mitgliedstaates haben.
iusNet AR-SVR 06.02.2018

AHV-Unterstellung im internationalen Dreiecksverhältnis (9C_320/2017, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Internationales Sozialversicherungsrecht
Gemäss Bundesgericht untersteht ein slowenischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz und unselbständiger Erwerbstätigkeit in der Schweiz in Bezug auf seine selbständige Erwerbstätigkeit in Montenegro obligatorisch der AHV. Entsprechend sind auf den damit erzielten Einkommen Schweizer AHV-Beiträge zu entrichten.
iusNet AR-SVR 31.12.2017

Stiefkinder als Familienangehörige? (9C_97/2017, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Internationales Sozialversicherungsrecht
Invalidenversicherung
FZA: Anders als im Migrationsrecht (BGE 136 II 65) zählen Stiefkinder im Bereich der sozialen Sicherheit nicht bereits nach dem FZA bzw. der anwendbaren VO 883/2004 zu den "Familienangehörigen". Die Mitgliedstaaten haben hier einen Regelungsspielraum, der bei der vorliegend zu beurteilenden ausserordentlichen IV-Rente dazu führt, dass das bolivianische Stiefkind eines EU-Staatsangehörigen nicht zu den "Familienangehörigen" zählt.
iusNet AR-SVR 11.10.2017

Überwachung von Arbeitnehmenden und Versicherten - transparente Regeln statt Ad-hoc-Observationen

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Öffentliches Personalrecht
Internationales Arbeitsrecht
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Invalidenversicherung
Unfallversicherung
Internationales Sozialversicherungsrecht
Die Überwachung von Arbeitnehmenden und die Observation von Versicherten sind unabhängig von der Schwere der im Raum stehenden Vorwürfe grundsätzlich unzulässig, wenn sie ohne klare Grundlage in der Rechtsordnung ad hoc erfolgen. Dieser Grundsatz stärkt die Transparenz und Voraussehbarkeit der Datenbearbeitung und setzt einer Verwertung illegal erhobener Beweise enge Grenzen. Die jüngste Bundesgerichtspraxis nimmt diesen Grundsatz auf, schwächt ihn aber über die "Hintertür des Einzelfalls" allzu stark ab, worunter Grundanliegen des Rechts und des Datenschutzes leiden.
Philipp Egli
iusNet AR-SVR 12.09.2017

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