iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Sozialversicherungsrecht > Gesetzgebung > Bund > Berufliche Vorsorge > Bvg Anlage Von Geldern Aus Dem Freizügigkeitsbereich der Auffangeinrichtung Bei der

BVG: Anlage von Geldern aus dem Freizügigkeitsbereich der Auffangeinrichtung bei der Bundestresorerie

BVG: Anlage von Geldern aus dem Freizügigkeitsbereich der Auffangeinrichtung bei der Bundestresorerie

Gesetzgebung
Berufliche Vorsorge

BVG: Anlage von Geldern aus dem Freizügigkeitsbereich der Auffangeinrichtung bei der Bundestresorerie

Die von den Sozialpartnern getragene Stiftung "Auffangeinrichtung BVG" steht im gesetzlichen Auftrag der beruflichen Vorsorge und hat unter anderem die Aufgabe, Freizügigkeitskonten von Personen zu verwalten, welche nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht einer neuen Pensionskasse angeschlossen werden können. Die Corona-Pandemie stellt die Auffangeinrichtung nun vor besonders schwierige Herausforderungen. Dies ist unter anderem an ihrem Deckungsgrad zu erkennen, welcher zwischen Ende 2019 bis Mai 2020 von 108.7% auf 105.85% sank. Da die Auffangeinrichtung verpflichtet ist Freizügigkeitsguthaben anzunehmen, ist daher mit einem deutlichen Zufluss von Geldern aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit zu rechnen, was wiederum den Deckungsgrad weiter sinken würde. 

Die Sozial- und Gesundheitskommissionen beider Parlamentskammern haben deshalb dem Bundesrat empfohlen, bei der zentralen Tresorie des Bundes oder bei der Schweizerischen Nationalbank rasch ein Konto zu eröffnen, das nicht mit Negativzinsen belastet wird (Geschäft des Bundesrates 20.056)....

iusNet AR-SVR 22.08.2020

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.