In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen beim Bezug einer ganzen Rente der IV auch das Freizügigkeitsguthaben der beruflichen Vorsorge rückwirkend als Vermögen zu berücksichtigen sei.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat am 28. Oktober 2020 im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren zur "Verordnung über Überbrückungsleistungen älterer Arbeitslosen (ÜLV)" eröffnet. Das Vernehmlassungsverfahren endet am 11. Februar 2021.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hatte das Bundesgericht die Frage zu beurteilen, wie die nicht existenznotwendigen Auslagen einer versicherten Person im Umfang von CHF 325'830 in den knapp drei Jahren vor Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen im Rahmen der Leistungsbeurteilung zu berücksichtigen seien.
Schlussabstimmung des Parlaments vom 19. Juni 2020
Um die soziale Sicherheit von älteren Arbeitslosen zu verbessern, hat der Bundesrat im Oktober 2019 einen Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose verabschiedet. Die Vorlage wurde nun nach einigen Änderungen in der Sommersession 2020 von National- und Ständerat angenommen.