An seiner Sitzung vom 3. November 2021 beschloss der Bundesrat, dass die Weiterentwicklung der Invalidenversicherung am 1. Januar 2022 in Kraft treten soll. Die Revision beinhaltet unter anderem Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen.
Observationsergebnisse (den öffentlich frei einsehbaren Raum betreffend) der Haftpflichtversicherung sind (im Zusammenspiel mit einer erneuten medizinischen Begutachtung) verwertbar.
Im Parlament sind zurzeit mehrere parlamentarische Vorstösse hängig, die sich mit den gesundheitlichen Langzeitfolgen der Corona-Pandemie («Long Covid») befassen.
Obwohl nur eine reduzierte Aktenlage vorlag, attestierten die Vorinstanzen einer Raumpflegerin nach einem Kammerflimmern eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Das Bundesgericht sah den Untersuchungsgrundsatz verletzt.
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass die Beschwerde der IV-Stelle ans Bundesgericht im Falle eines strittigen Assistenzbeitrags den Begründungsanforderungen nicht genüge und trat auf die Beschwerde nicht ein.