iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Invalidenversicherung

Invalidenversicherung

Auswirkungen der Krankheit auf Leistungseinschränkung müssen belegt werden

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Da nicht substanziiert dargelegt wird, aus welchen medizinisch-psychiatrischen Gründen die erhobenen Befunde das funktionelle Leistungsvermögen und die psychischen Ressourcen in qualitativer, quantitativer und zeitlicher Hinsicht zu schmälern vermögen, war der Beweis einer rechtlich relevanten Arbeitsunfähigkeit anhand der Indikatoren des strukturierten Beweisverfahrens nicht erbracht.
iusNet AR-SVR 31.01.2022

Verordnung über die Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes "compenswiss"

Gesetzgebung
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Invalidenversicherung
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Am 3. November 2021 hat das Eidgenössische Departement des Innern, im Auftrag des Bundesrates, das Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über die Rechnungslesung der öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes "compenswiss (Ausgleichfonds AHV/IV/EO)" eröffnet. Dachverbände, Kantone, Städte und sonstige Interessierte können sich nun bis am 16. Februar 2022 zur Verordnung äussern.
iusNet AR-SVR 20.01.2022

Belegärztin kann faktisch nur noch für ambulante Behandlungen selbständig Leistungen erbringen

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Nachdem die Institution, in der der Belegarzt tätig ist, den SwissDRG-Tarifvertrag abgeschlossen hat, kann er faktisch nur noch für ambulante Behandlungen selbständig Leistungen erbringen.
iusNet AR-SVR 07.01.2022

BSV befugt, Tarifverträge mit Verbänden der Paramedizin abzuschliessen

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
BSV ist befugt, gestützt auf Art. 27 IVG i.V.m. Art. 24 IVV Tarifverträge mit Verbänden der Paramedizin abzuschliessen, was die versicherte Person aber hinsichtlich ihrer freien Wahl der Person, die die Eingliederungsmassnahmen durchführt, nicht einschränkt.
iusNet AR-SVR 20.12.2021

Die 7. IV-Revision

Kommentierung
Invalidenversicherung

Überblick über wichtige Neuerungen

Die Invalidenversicherung steht wieder einmal erheblichen Neuerungen gegenüber, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten werden. Die Revision soll einen Beitrag zur Entschuldung der IV leisten, wird aber aber auch Qualitätssicherung und Transparenz in der gutachterlichen Tätigkeit herbeiführen. Die 7. IV-Revision orientierte sich - gerade bei der Weiterentwicklung der Frühinterventions- und Eingliederungsmassnahmen - am internationalen Recht, allen voran an den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention, die eine volle, autonome und gleichberechtige Teilhabe von Menschen mit Behinderung am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben anstrebt.
iusNet AR-SVR 03.12.2021

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