Mit der AHV-Reform «AHV 21» (AS 2023 92) wurden die Möglichkeiten zur Pensionierung in der ersten und zweiten Säule flexibilisiert. In Zeiten des Fachkräftemangels und mit Blick auf die demografische Entwicklung der nächsten Jahre sollten sich Arbeitgeber aktiv mit diesen neuen Möglichkeiten auseinandersetzen und sie für die Implementierung innovativer Arbeitsmodelle nutzen. Der nachfolgende Beitrag hat zum Ziel, aus der rechtlichen Warte einerseits Wissen zu den Neuerungen zu vermitteln und anderseits Handlungsempfehlungen für Arbeitgebende bzw. deren beratende Personen zu formulieren, um die Einführung flexibler Modelle zum Altersrücktritt zu erleichtern.