AHV-Reformvorlage
AHV-Reformvorlage
Gesetzgebung
Alters- und Hinterlassenenversicherung
AHV-Reformvorlage
In der Sommersession 2021 wurde die AHV-Reformvorlage von National- und Ständerat beraten. Bei diesen Beratungen wurde folgendes beschlossen:
- Das Rentenalter der Frauen soll demjenigen der Männer angeglichen werden und von 64 auf 65 Jahre ansteigen. Die Anhebung soll in Schritten zu je drei Monaten erfolgen.
- Der Begriff "Referenzalter" wird neu im AHV-Gesetz durch den Begriff "Rentenalter" ersetzten.
- Altersrenten können ab dem 63. Altersjahr vorbezogen werden. Dies weicht von der Forderung des Bundesrates ab, welcher einen Vorbezug ab dem 62. Altersjahr wollte.
- Die AHV-Reform zur Erhöhung des Frauenrentenalters soll zeitgleich zur Vorlage der Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolgen.
Nebst den vielen Beschlüssen blieben noch zahlreiche Details umstritten, welche in der nächsten Session aufgegriffen werden.
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