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AHV-Reformvorlage

AHV-Reformvorlage

Gesetzgebung
Alters- und Hinterlassenenversicherung

AHV-Reformvorlage

In der Sommersession 2021 wurde die AHV-Reformvorlage von National- und Ständerat beraten. Bei diesen Beratungen wurde folgendes beschlossen: 

  • Das Rentenalter der Frauen soll demjenigen der Männer angeglichen werden und von 64 auf 65 Jahre ansteigen. Die Anhebung soll in Schritten zu je drei Monaten erfolgen. 
  • Der Begriff "Referenzalter" wird neu im AHV-Gesetz durch den Begriff "Rentenalter" ersetzten. 
  • Altersrenten können ab dem 63. Altersjahr vorbezogen werden. Dies weicht von der Forderung des Bundesrates ab, welcher einen Vorbezug ab dem 62. Altersjahr wollte. 
  • Die AHV-Reform zur Erhöhung des Frauenrentenalters soll zeitgleich zur Vorlage der Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolgen. 

Nebst den vielen Beschlüssen blieben noch zahlreiche Details umstritten, welche in der nächsten Session aufgegriffen werden. 

iusNet AR-SVR 25.06.2021

 

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