Unübliche Begriffe in einem Arbeitszeugnis sind nicht automatisch negative Begriffe, solange sie klar und verständlich sind. Die Formulierung "sich stetig einarbeiten" gibt wieder, dass eine Person sich in ihr fachfremdes Gebiet einarbeiten musste, und ist ebenfalls nicht negativ besetzt. Da das umstrittene Arbeitszeugnis weitgehend den Wünschen der Beschwerdeführerin entsprach, lag der Streitwert bei einem Monatslohn. Die Streitigkeit um ein Arbeitszeugnis ist eine vermögensrechtliche Angelegenheit. Daran ändert die Berufung auf das Gleichstellungsgesetz nichts.