Fehlende Effizienz führt zu Kündigung
Fehlende Effizienz führt zu Kündigung
Fehlende Effizienz führt zu Kündigung
A. war bei der Limeco als Chemielaborantin angestellt, eine in den Bereichen Energieversorgung, Kehrichtverwertung und Abwasserreinigung tätige interkommunale Anstalt. Nach der Kündigung war unklar, ob sie gerechtfertigt erfolgt war und wie sich diese Umstände im Arbeitszeugnis niederzuschlagen hatten (Sachverhalt).
Aus den vorinstanzlichen Feststellungen ergab sich, dass die fehlende Effizienz von A. über all die Jahre in mehreren Gesprächen und Mitarbeiterbeurteilungen sowie von zwei verschiedenen Vorgesetzten kritisiert wurde, was in einer Verwarnung besonders deutlich wurde. Weil der Grundsatz der Wahrheit jenem des Wohlwollens vorgeht, kann im Arbeitszeugnis nicht "zu unserer vollen Zufriedenheit" stehen. Eine Gesamtbeurteilung ("Zufriedenheitssatz") war indessen ins Zeugnis aufzunehmen (E. 4.4 und 5.2.3).
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