Umwandlung in ein befristetes Arbeitsverhältnis sowie Arbeitszeugnis (8C_828/2017)
Umwandlung in ein befristetes Arbeitsverhältnis sowie Arbeitszeugnis (8C_828/2017)
Umwandlung in ein befristetes Arbeitsverhältnis sowie Arbeitszeugnis (8C_828/2017)
Der Arbeitnehmer A. war bei der Abteilung B. des Rats der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Rat) unbefristet angestellt. Es kam indessen zu Spannungen zwischen ihm und seinem Vorgesetzten. Auf Wunsch des Arbeitnehmers wurde er deshalb in eine andere Abteilung C. des ETH-Rats versetzt, wobei er in dieser Abteilung nur noch mit einem befristeten Arbeitsvertrag angestellt wurde. Für die ursprüngliche Tätigkeit in der Abteilung B. erhielt er ein Zwischenzeugnis, das aber nicht besonders gut ausfiel, weshalb der Arbeitnehmer das Zeugnis beanstandete. Auch für die neue Tätigkeit in der Abteilung C. wünschte der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis, das er ebenfalls beanstandete. Mit Ablauf der Befristung endete das Arbeitsverhältnis per 31. Mai 2016 und ein Schlusszeugnis wurde ausgehändigt.
Gegen die Beendigung / Befristung des Arbeitsverhältnisses und gegen die Arbeitszeugnisse erhob der Arbeitnehmer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab und verneinte die Ausrichtung einer Entschädigung infolge der Beendigung. Die Beschwerde bezüglich der Arbeitszeugnisse hiess es...
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