Gemäss BGE 139 III 411 ist das Arbeitsgesetz nicht anwendbar, wenn ein in der Schweiz gelegener Betrieb einen Arbeitnehmer für längere Zeit im Ausland beschäftigt. Unklar und in BGE 4A_403/2018 vom 11. März 2019 offengelassen ist die Frage, wie es sich bei Beschäftigungen von kurzer Dauer, namentlich Dienstreisen, im Ausland verhält.
Auszahlung von Kinderrenten an unterstützungspflichtigen Elternteil
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht die Frage beantwortet, ob bei getrennt lebenden Eltern die Unterstützungspflicht des Berechtigten der Hauptrente vorgängig durch ein Zivilgericht oder die Vormundschaftsbehörde fest gelegt werden muss, damit dieser Anspruch auf Auszahlung der Kinderrente hat.
Schweizerische Invalidenrente bei Wohnsitz des Schweizer Ehemannes in Deutschland
Das Bundesgericht hatte sich im vorliegenden zur Publikation vorgesehenen Urteil mit der Frage zu befassen, ob eine Person als Familienangehörige eines in Deutschland wohnhaften Schweizers Anspruch auf eine Invalidenrente hat.
Verbrühungen durch heisses Wasser in der Badewanne: Unfall oder nicht?
Im vorliegenden, in 5er-Besetzung ergangenen Urteil beschäftigte das Bundesgericht die Frage, ob ein Ereignis als Unfall im Rechtssinn zu qualifizieren ist, bei dem eine stark alkoholisierte versicherte Person in der Badewanne ausrutschte, benommen in der Badewanne liegen blieb und sich in der Folge durch das einlaufende heisse Wasser Verbrühungen zweiten Grades an 30% des Körpers zuzog.
Auslandbehandlung in der Grundversicherung (Art. 34 KVG)
Nur schwerwiegende Lücken im Behandlungsangebot («Versorgungslücken») rechtfertigen eine Abweichung vom Territorialitätsprinzip (Art. 34 Abs. 2 KVG). Streitfall: Operationen zum Penisaufbau (Phalloplastik) bei Transmann.
Zum Umfang der Übernahme der Kosten für die Pflege von kranken Angehörigen durch die OKP
Im vorliegenden zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob Leistungen in Form von Untersuchungs- und Behandlungsmassnahmen nach Art. 7 Abs. 2 lit. b KLV, die durch bei einer Spitexorganisation angestellte Familienangehörige ohne entsprechende berufliche Fähigkeiten erbracht werden, nicht durch die OKP zu entschädigen sind.
Keine Umplatzierung wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung möglich - ordentliche Kündigung
Ist ein Arbeitnehmer am Ende seiner Anstellung aufgrund seiner gesundheitlichen Beschwerden von seiner Tätigkeit befreit, kann er trotzdem ferienfähig sein.
Die blosse Aussage des Arbeitnehmers, er werde keine Arbeit ausführen, solange er kein Geld habe, kann nicht als fristlose Arbeitsniederlegung und unzweideutige fristlose Kündigung seinerseits verstanden werden. Die Kompensation von Überstunden durch Freizeit kann - sofern nichts Gegenteiliges vereinbart - nicht einseitig durch die Arbeitgeberin festgelegt werden. Home-Office muss notwendig sein, um eine Entschädigungspflicht in Bezug auf die Raummiete auszulösen.