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Auszahlung von Kinderrenten an unterstützungspflichtigen Elternteil

Auszahlung von Kinderrenten an unterstützungspflichtigen Elternteil

Rechtsprechung
Invalidenversicherung

Auszahlung von Kinderrenten an unterstützungspflichtigen Elternteil

Art. 285a Abs. 2 ZGB stellt im Hinblick auf die Koordination zwischen familienrechtlichen Unterhaltsbeiträgen und Sozialleistungen fest, dass Sozialversicherungsrenten und ähnliche für den Unterhalt des Kindes bestimmte Leistungen, die dem unterhaltspflichtigen Elternteil zustehen, zusätzlich zum Unterhaltsbeitrag zu zahlen sind, soweit das Gericht nicht etwas anderes bestimmt. Art. 285a Abs. 3 ZGB regelt die nachträgliche Koordination, wonach der unterhaltspflichtige Elternteil, der infolge Alter oder Invalidität nachträglich Sozialversicherungsrenten oder ähnliche für den Unterhalt des Kindes bestimmte Leistungen erhält, die Erwerbseinkommen ersetzen, diese Beträge an das Kind zu zahlen hat; der bisherige Unterhaltsbeitrag vermindert sich von Gesetzes wegen im Umfang dieser neuen Leistung. Dies bedingt, dass zunächst ein Unterhaltsbeitrag festgelegt worden ist und nachher die sozialversicherungsrechtliche Leistung erbracht wurde. 
Ob der rentenberechtigte Elternteil seiner Unterstützungspflicht nachgekommen ist, setzt begriffsnotwendig voraus, dass der nicht Obhutsberechtigte seine Unterhaltspflicht gemäss Art. 276 Abs. 2 ZGB durch einen gerichtlich oder...

iusNet AR-SVR 27.05.2019

 

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