Das Bundesgericht musste beurteilen, ob das Personalreglement Spital Limmattal, wonach Umkleidezeit nicht als Arbeitszeit gilt, bundesrechtskonform ist.
Die Auflösung der Flohmarktatmosphäre in einem Kleiderladen - ein Drama in drei Akten
Das Bundesgericht hatte sich mit der missbräuchlichen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem Verein, der einen Kleiderladen betreibt, und einer langjährigen Arbeitnehmerin auseinanderzusetzen.
Das Bundesgericht schützte den vorinstanzlichen Entscheid, wonach eine Kündigung wegen illoyalen Verhaltens nicht als missbräuchlich eingestuft worden war.
Zu Schluss der Wintersession konnte das Parlament die letzten Anpassungen am Covid-19-Gesetz regeln. Diese traten nach der Schlussabstimmung vom 18. Dezember 2020 in Kraft.