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Covid-19-Gesetz

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Gesetzgebung

Covid-19-Gesetz

Die Wintersession 2020 stand ganz im Zeichen der Coronakrise. Die ursprünglich beantragten Änderungen des Covid-19-Gesetzes waren bereits überholt und das Parlament musste sich ausgiebig mit weiteren Änderungen beschäftigen.  Am 18. Dezember 2020 traten unter anderem folgende Änderungen in Kraft: 

Unternehmen

  • Den Unternehmen stehen neu total 2.5 Milliarden statt 600 Millionen Fraken für Härtefälle zur Verfügung. Die Hürden für den Bezug der Gelder wurden ebenfalls gesenkt. 
  • Hilfe kann zudem nur gewährt werden, wenn das unterstützte Unternehmen für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividende und Tantieme ausschüttet. Es dürfen auch keine Ausschüttungen beschlossen werden.
  • Neu werden auch Kulturschaffende und nicht nur Kulturunternehmen unterstützt.

Kurzarbeit

  • Bei der Kurzarbeit gilt neu, dass ab Anfang Dezember 2020 bis Ende März 2021 tiefe Löhne (bis 3470 Franken) nicht zu 80 sondern zu 100 Prozent entschädigt werden. 
  • Bei den Erwerbsausfallentschädigungen an eingeschränkte Selbständige, gelten nun Personen als massgeblich eingeschränkt,
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iusNet AR-SVR 22.01.2021

 

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