Der Beschwerdeführer A. arbeitete seit März 2020, erst in einem befristeten, dann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, beim Spital B. Dabei verhielt sich A. teils unprofessionell und aggressiv gegenüber Kollegen und Vorgesetzten. Hinzu kamen Fälle von unpünktlichem Erscheinen und verschiedene Kommunikationsproblematiken. Daher löste die Arbeitgeberin B. am 20. Dezember 2022 das Arbeitsverhältnis mit A. fristgerecht per 31. März 2023 auf.