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Öffentliches Personalrecht
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Pflicht zur Wohnsitznahme und Beibehaltung des Wohnsitzes im Kanton
Auch wenn die Funktion des Beschwerdeführers derjenigen von Staatsanwälten und Staatsanwältinnen vergleichbar ist, rechtfertigt sich eine Ungleichbehandlung. Für letztere bestehen bei Festhalten an der Wohnsitzpflicht Rekrutierungsschwierigkeiten.
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Delegation der Disziplinaruntersuchung an Personen ausserhalb der Bundesverwaltung
Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich im vorliegenden Entscheid mit der Frage der Zulässigkeit der Übertragung von Verwaltungsaufgaben und der Verfügungsbefugnis von Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung.
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Nichtbeförderung wegen fehlenden dienstlichen Bedürfnisses
Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich mit der Frage, ob die Nichtbeförderung einer im diplomatischen Dienst des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten angestellten Frau unrechtmässig ist und eine geschlechterspezifische Diskriminierung darstellt.
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Aufhebung des Entscheids über Vollzug der ordentlichen Kündigung zur Umwandlung in eine fristlose Kündigung
Auch wenn ein zu einer fristlosen Kündigung führendes Strafverfahren eingestellt wird, kann sich die fristlose Kündigung rückwirkend als zulässig erweisen, wenn in einem späteren, in einem anderen Kanton durchgeführten Strafverfahren wegen ähnlicher Sachverhalte eine Verurteilung erfolgt.
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Fristlose Kündigung wegen Verbreitung von Vorwürfen und Informationen
Um zu beurteilen, ob die fristlose Kündigung rasch genug ausgesprochen wurde, ist das vertrauenszerrüttende Ereignis festzuhalten und auf die Besonderheiten des öffentlichen Dienstverhältnisses Rücksicht zu nehmen. Ein Hausverbot kann eine mildere Alternative zur fristlosen Kündigung darstellen, ist aber aufgrund der hohen hierarchischen Stellung des Angestellten kein geeignetes Mittel, die durch das Amt verfolgten öffentlichen Interessen zu wahren.
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Parteientschädigung bei einer unrechtmässigen Kündigung wegen Verfahrensmängel
Vor dem Bundesgericht war streitig, ob die Vorinstanz der Beschwerdeführerin mit der Gutheissung ihrer Beschwerde gegen die vom Luzerner Kantonsspital ausgesprochenen Kündigung auch eine Parteientschädigung hätte zusprechen müssen nachdem sie die Unrechtmässigkeit der Kündigung wegen fehlender schriftlicher Mahnung festgestellt hatte.
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Willensmängel bei der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob der zwischen einem ehemaligen Angestellten der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) und der ETHZ vereinbarte Aufhebungsvertrag durch Drohung oder Täuschung zustande gekommen war und daher als ungültig zu qualifizieren ist.
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Nichtigkeit einer Kündigung nach Freispruch vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung
Im Nachgang zur sogenannten Mörgeli-Affäre hat das Verwaltungsgericht Zürich die Entlassung einer Professorin durch die Universität Zürich als nichtig und damit unwirksam beurteilt.
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Auflösung eines langjährigen Dienstverhälntisses wegen Untauglichkeit ohne Entschädigung
Für die Frage nach der Entschädigung ist es nicht relvant, dass die zur zulässigen Auflösung des Diensverhälnisses führende Untauglichkeit auf Mobbing zurückzuführen ist.
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Mobbing und Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin
Die von der Beschwerdeführerin geschilderten Ereignisse können schikanös sein. Da sie aber im vorliegenden Fall in den wenigen Monaten vor der Kündigung gehäuft auftraten, kann nicht von einem langdauernden Zeitraum gesprochen werden. Dieser ist aber ein wichtiges Element für das Vorliegen von Mobbing. Insbesondere hat sich die Arbeitnehmerin nur am Rande über den Umgangston der Vorgesetzten beschwert.
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