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Öffentliches Personalrecht
Öffentliches Personalrecht
Rektor entlässt Kantonsschullehrer ohne das rechtliche Gehör zu gewähren
Rektor entlässt Kantonsschullehrer ohne das rechtliche Gehör zu gewähren. Missbräuchliche Kündigung, Persönlichkeitsverletzungen und darauf basierende Ansprüche stehen im Raum.
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Ungenügende Arbeitsleistung auf einem nicht optimal funktionierenden Amt
Das Bundesgericht überprüfte die Anwendung von kommunalem Personalrecht auf Willkür hin.
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Die Anerkennung eines ausländischen Diploms
Der Entscheid dreht sich um die Frage, wie mit älteren ausländischen Diplomen im Kontext der Pflichten des Gesundheitsberufegesetzes umzugehen ist.
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Verletzung des rechtlichen Gehörs kostet drei Monatslöhne
Obwohl das Bundesgericht in seinem Rückweisungsentscheid festgelegt hatte, dass bei Festsetzung der Entschädigung ein Mitverschulden unberücksichtigt bleiben muss, verliess die Vorinstanz mit ihrem neuen Entscheid den gesteckten Rahmen, weshalb das Bundesgericht die Entschädigung selbst auf drei Monatslöhne festsetzte.
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Lohndiskriminierung bezüglich des Kriteriums K1
Zwar hatte die Vorinstanz die Auswirkungen der Berufserfahrung auf das Kriterium K1, das wesentlich für die Einreihung in die Lohnklassen ist, gemäss Rückweisungsentscheid korrekt beurteilt, allerdings hat es zu Unrecht unterlassen, die Lohndiskriminierung zu prüfen.
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Freistellung verletzte Persönlichkeit nicht
Die Freistellung stellte keine Persönlichkeitsverletzung dar, weshalb das Rechtsschutzinteresse im Rechtsmittelverfahren entfiel.
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Wiedereingliederung nicht möglich, wenn wegen 100%iger Invalidität volle IV-Rente bezogen wird
Eine Wiedereingliederung ist nicht möglich, wenn wegen 100%iger Invalidität eine volle IV-Rente bezogen wird.
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Beschwerde gegen Kündigung unbegründet
A. wurde gekündigt, weil er beharrlich Freundschaften mit seinen Arbeitskolleginnen und -kollegen schliessen wollte. Das warein jeweils zwar keine Persönlichkeitsverletzungen, jedoch mangelte es dem A. dadurch an Teamfähigkeit, was die Kündigung rechtfertigte.
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Änderung der Arbeitszeiten und Koalitionsfreiheit
Einsitznahme des Dachverbandes verschiedener Gewerkschaften in paritätischer Kommission wahrt rechtliches Gehör. Im Kapitel "Arbeits- und Ruhezeit" der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz enthaltenen Bestimmungen sind nicht im Anwendungsbereich von Art. 3a ArG enthalten.
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Administrativuntersuchung kann durch interne Juristinnen durchgeführt werden
Administrativuntersuchung darf durch interne Juristinnen durchgeführt werden. Die betreffenden Personen sind nicht per se befangen.
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