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Überwachung von Arbeitnehmenden und Versicherten - transparente Regeln statt Ad-hoc-Observationen

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Öffentliches Personalrecht
Internationales Arbeitsrecht
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Invalidenversicherung
Unfallversicherung
Internationales Sozialversicherungsrecht

Überwachung von Arbeitnehmenden und Versicherten - transparente Regeln statt Ad-hoc-Observationen

Der Kommentar beleuchtet aufgrund aktueller Rechtsprechungsentwicklungen im Arbeits- und Versicherungsrecht das Verhältnis von Transparenz und Interessenabwägung bei Überwachungen am Arbeitsplatz und bei Observationen im Versicherungsbereich.
Philipp Egli
iusNet AR-SVR 12.09.2017

Anspruch auf rechtliches Gehör - Ausmass des Mangels (8C_681/2016)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Anspruch auf rechtliches Gehör - Ausmass des Mangels (8C_681/2016)

Im öffentlichen Personalrecht widerspricht die Aufnahme einer neuen Beschäftigung nicht dem Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses für die Anfechtung einer vorangegangenen Kündigung. Nur bei äusserst groben Mängeln im Verfahren und wenn die Anfechtung nicht den nötigen Schutz mit sich bringt, darf Nichtigkeit der Vertragsauflösung angenommen werden.
iusNet AR-SVR 20.09.2017

Gesundheitsschutz und unverschuldete Kündigung (8C_638/2016)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Arbeitsschutzrecht

Gesundheitsschutz und unverschuldete Kündigung (8C_638/2016)

Im öffentlichen Personalrecht ist eine Kündigung zulässig, sofern die dazu führenden Gründe nach Treu und Glauben eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses ausschliessen, und zwar auch bei fehlendem Verschulden des Angestellten.
iusNet AR-SVR 22.09.2017

Anspruch auf rechtliches Gehör und missbräuchliche Kündigung (VWBES.2017.5)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Anspruch auf rechtliches Gehör und missbräuchliche Kündigung (VWBES.2017.5)

Die offensichtlich schwere Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nicht durch Anhörung vor der Beschwerdeinstanz geheilt werden. Eine Kündigung ist nach kantonalem Recht missbräuchlich, wenn eine adäquate Umplatzierung möglich ist.
iusNet AR-SVR 22.09.2017

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